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Wird die private Lebensversicherung doch noch sabotiert?

Die Bemühungen der Politik, die geplanten Änderungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen...

Wird die private Lebensversicherung doch noch sabotiert?

von | Feb 16, 2016 | Aktuelles

Die Bemühungen der Politik, die geplanten Änderungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen bereits Ende des letzten Jahres gut verpackt durchzupeitschen, scheiterten zunächst im Bundesrat. Nun hat sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befasst – gegen den Widerstand einer starken Lobby.

Gewinnkürzungen geplant

Streitpunkte sind zum einen die zusätzlichen Töpfe zur Rückstellung für die Beitragsrückerstattung (RfB), die den Versicherern einen bedeutend größeren Spielraum geben würden, Kundengelder zum eigenen Nutzen zu parken. Zum anderen sollten die Bewertungsreserven nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent an die Versicherten ausgeschüttet werden, sondern im Vermögen der Versicherungsgesellschaften bleiben. Diese Differenzen zwischen ursprünglichem und aktuellem Marktpreis von Wertpapieren sind derzeit im großen Umfang in den Bilanzen der Versicherer zu finden. Die Politik wollte aber eine der stärksten Lobbygruppen unterstützen und vor einer Auszahlung bewahren. Allerdings hat der Vermittlungsausschuss anders entschieden, diese Regelung soll zunächst nicht angetastet werden.

GDV – starke Lobby

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der schon im Vorfeld entscheidende Zuarbeiten zur Gesetzesvorlage geliefert hatte, darf mit seinem Einfluss nicht unterschätzt werden. Schließlich kaufen gerade die Versicherungsgesellschaften die Bundesanleihen als festverzinsliche Wertpapiere im großen Maßstab auf und sind somit eine wichtige Komponente für den Finanzminister und seinen Staatshaushalt. Natürlich fiel die Kritik des GDV an der aktuellen Entscheidung des Vermittlungsausschusses dementsprechend auch kräftig aus, denn die ursprünglich geplante Gesetzesänderung hätte eine Sanierung der Lebensversicherer möglich gemacht – auf Kosten der Versicherten.
Es bleibt nun abzuwarten, wie intensiv sich Bundestag und Bundesrat mit dem Thema auseinandersetzen werden, denn von einer Einigung kann an dieser Stelle noch keine Rede sein, wenn selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sich für die Gesetzesänderung ausgesprochen hatte. Gefragt sind jetzt die Verbraucherschutzverbände und die Verbraucher selbst, denn kein anderer kann ihre Interessen schützen.

(Foto von Benjamin Klack / pixelio.de)

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